AGB

 

Buchungsbestätigung

Die Reservierung für die Ferienwohnung wird verbindlich mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Anzahlung (siehe §2).

Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.

 

Anzahlung

Der aktuelle Preis wird bei Buchungsbestätigung mitgeteilt. Er setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis, inkl. der Nebenkosten (Strom, Wasser und Gas) und zuzüglich der Endreinigungspauschale. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme (mindestens 150,- €) ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung inkl. Kaution (150,- €) und Endreinigungspauschale, muss bis spätestens  8  Wochen vor Reiseantritt erfolgen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe es Chalets innerhalb einer Woche zurück überwiesen.

 

 

 

 

Mietpreise bis 350,- € sind sofort vollständig zu zahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar oder sofort per PayPal zu zahlen.

 

An- und Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen das Chalet ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.30 Uhr bezogen werden kann.

 

Sie können aber bereits am Anreisetag die vielen Angebote im Park nutzen.

Am Abreisetag ist das Chalet bis 10.00 Uhr (oder nach gesonderter Vereinbarung) zu verlassen.

 

 

Sie verpflichten sich, das Chalet bei Abreise ordentlich zu verlassen, das bedeutet:

 

·         der Kühlschrank bitte auf der eingestellten Temperatur belassen  ( +6 /-17 )

·         das Chalet ist besenrein (bzw. Staubsaugen) zu verlassen

·         die Mülleimer im und am Chalet müssen geleert sein; der Müll ist in die entsprechenden             Container  zu bringen. ( ansonsten fallen zusätzliche Kosten an)

·         alle  Lebensmittel und Getränke in Kühlschrank, Gefrierfach und Vorratsschränken                       müssen entfernt sein (wg. Ameisen)

·         Kaffeemaschine, Mikrowelle und Backofen sind sauber zu hinterlassen

·         Kopfkissen und Bettdecken müssen zusammengelegt werden

·         das Geschirr muss gespült und weggeräumt sein

·         Fenster und Türen müssen verschlossen sein

·         Die  Auflagen  für  die  Gartenmöbel  sind  ins  Gartenhaus  zu  legen  und  dieses   zu verschließen

·         der Außenbereich ist nicht in der Endreinigung inbegriffen. Daher haben Sie diesen bitte selbst in Ordnung zu halten

 

Die oben aufgeführten Dinge "Handgriffe" werden  nicht  vom  Reinigungsdienst übernommen. Deswegen bitten wir Sie, darauf zu achten, dass auch die nächsten Gäste das Chalet in einem guten Zustand vorfinden.

 

Sollte sich in begründeten Fällen der Reinigungsdienst bei uns melden und sich beschweren, weil sich der jeweilige Mieter nicht an die obigen Abmachungen gehalten hat (zum Nachweis werden Fotos vom Reinigungsdienst gemacht), so wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro erhoben und von der Kaution einbehalten.

 

Das Auto muss am Abreisetag, wenn sie den Tag noch auf dem Platz oder am Strand verbringen wollen, vor der Schranke am Haupteingang geparkt werden.

 

Aufenthalt und Campingplatzordnung

 

Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen.

Das Chalet wird nur an Personen ab 25 Jahren vermietet.

  Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Im Chalet dar nicht geraucht werden!

Bei Fragen oder Anregungen zum Chalet, nehmen Sie Kontakt zum Vermieter auf .

Das Reglement von Camping Julianahoeve ( siehe“ Über Julianahoeve“ PDF Datei )

Ist zwingend einzuhalten.

 

 

Stornokosten

Muss  der  Gast  die  Reise stornieren, egal  aus  welchen Gründen, beträgt die Stornogebühr mindestens 80,- €.

Generell können bei allen Stornierungen bis zu 90% des Reisepreises anfallen (§ 537 BGB )                                                                                        Das gilt auch unabhängig davon, wann die Absage erfolgt.

 

 

Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit ganz oder anteilig anderweitig vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls berücksichtigt. Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fällt nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro für den Mehraufwand an. Diese Kosten werden bei jeder Stornierung erhoben.

Sollte eine Differenz zwischen der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und Ihrem Mietpreis bestehen, wird dieser ebenfalls berücksichtigt.

 

Wir empfehlen daher bei allen Buchungen den Abschluss einer  Reiserücktrittsversicherung.

 

Anreise mit E-Auto oder Hybrid Fahrzeugen.

Es besteht die Möglichkeit das Fahrzeug an der Ladestation bei der Rezeption gegen Entgelt aufzuladen.

Das Aufladen am Chalet ist verboten ( wegen Brandgefahr und die Stromkosten sind nicht im Mietpreis enthalten )

Der Stromverbrauch wird kontrolliert und in Rechnung gestellt.

Zuwiderhandlungen werden  zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverbot geahndet.

 

 

Mietobjekt

Unter www.einfach-mal-urlaub-in-renesse.deist das Chalet mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist ebenfalls zu ersehen. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Rügen über den Zustand von Chalet und Inventar werden nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip.

Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm geschlossen zu halten, sowie vor Verlassen des Chalets

 

abzuschließen. Sonnenschirme sind zu schließen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mobilheims wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECON Bestimmungen usw., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs (z.B. Bombendrohung) insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und  Naturereignissen  oder durch sonstige, von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

 

 

Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website: einfach-mal-urlaub-in-renesse.de

Bei evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Gerichtsstand Deutschland..

 

 

Links auf andere Internetseiten

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Störungen

Bei eventuell auftretenden Störungen jeglicher Art erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma bzw. dem Hausmeisterservice Zutritt zum Chalet zu gewähren ist.

 

Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt mit der Anweisung der Anzahlung.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine ihr sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt weiterhin gültig.

 

 

 

Download
Reglement Julianerhoeve
Reglement_Particuliere_verhuur_DU_2019.p
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Kontakt

Rudolf Scheer

Email:

einfach-mal-urlaub-in-renesse@t-online.de

 

Chalet vor Ort

Valk 1514

Camping Julianahoeve

Hoogenboomlaan 42

4325 DM  Renesse

Niederlande